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Ein Aufruf zu Rechtsvorschriften zur Unterstützung verbindlicher Menschenrechts- und Umwelt-Due Diligence.

Gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sind Unternehmen verpflichtet, die Menschenrechte auch in ihren Wertschöpfungsketten zu achten. Einige Unternehmen haben bereits Schritte unternommen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass freiwilliges Engagement allein nicht ausreicht. Obligatorische Sorgfaltspflichten müssen von allen ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Menschenrechts- und Umwelt-Due-Diligence-Gesetze würden effektiv dazu beitragen, sowohl Rechtssicherheit als auch gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Sie würde sicherstellen, dass alle Wirtschaftsakteure die gleichen Standards einhalten müssen und sich kein Unternehmen ohne Konsequenzen seiner Verantwortung entziehen oder Gewinne zu Lasten von Mensch und Natur erzielen kann. Mitarbeiter, Kunden, Investoren und die Öffentlichkeit erwarten heute von Unternehmen, dass sie diese Verantwortung übernehmen.

Wir begrüßen, ob Luxemburg nationale Rechtsvorschriften für Menschenrechte und Umwelt-Due Diligence erlässt, die den Weg für eine ehrgeizige Regulierung auf europäischer Ebene ebnen.

Communiqué de presse business statement entreprises sept. 2021_IDV-page1
Communiqué de presse business statement entreprises sept. 2021_IDV-page2

Teilnehmende Unternehmen:

90x70 Affiche - Version finale 14.09.21-min